Frequently Asked Questions: GENOSSENSCHAFT
Genossenschaftsmitglied werden und Beteiligungserklärung
Weiter Anteile als Mitglied zeichnen
Überweisung und Verwendung der Einlagen
Risiken, Pflichten und Rechte als Mitglied
Austritt (Kündigung) und Übertragung
Fairmondo unterstützen ohne Mitgliedschaft
Anteilspunkte: Die Fair Founding Points (FFP)
Fairmondos Affiliate Partnerprogramm
GENOSSENSCHAFTSIDEE
Fairmondo ist ein Online-Marktplatz, auf dem neue und gebrauchte Dinge aller Art gekauft und verkauft werden können. Zugleich wird auf Fairmondo verantwortungsvoller Konsum sowie fairer und transparenter Handel gefördert.
Im Gegensatz zu den bestehenden großen Online-Marktplätzen ist Fairmondo eine Genossenschaft und damit demokratisch kontrollierbar. Überdies besitzt Fairmondo eine eingebaute Spendenfunktion: Ein Prozent von jeder Transaktion wird an Initiativen gespendet, die sich gegen Korruption einsetzen. Zusätzlich können Verkäufer*innen ihren Verkaufserlös direkt an Organisationen ihrer Wahl spenden. Im Prinzip kann auf dem Marktplatz alles gehandelt werden, was legal ist. Wir behalten uns allerdings vor, bestimmte Artikel mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt ggf. auszuschließen.
Produkte, die als „fair“ klassifiziert werden, werden von uns gezielt gefördert, indem für diese Produkte weniger Gebühren anfallen. Auf diese Weise möchten wir den Konsum von fairen Artikeln unterstützen, ohne konventionelle Produkte auszuschließen. Zusammenfassend haben wir die Antwort auf diese Frage in den drei Kernelementen von Fairmondo auf den Punkt gebracht. Fair bei Fairmondo heißt:
- Ein Faires Unternehmensmodell
- Die Förderung von verantwortungsvollem Konsum
- Ein Beitrag zur Korruptionsbekämpfung Was genau wir unter diesen Punkten verstehen, kannst Du hier erfahren und steht zur Diskussion und Weiterentwicklung offen. Wir freuen uns auf Dein Feedback.
Die Satzung kann als pdf hier heruntergeladen werden. Einen freien Open-Source Pdf-Viewer erhaltet ihr u.a. hier.
Das Modell Genossenschaft 2.0 bzw. Geno 2.0 steht für ein Unternehmen, das, basierend auf der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“, zu einer faireren und nachhaltigeren Wirtschaft beiträgt. Der Begriff Geno 2.0 erweitert die klassische Genossenschaft durch in der Satzung verankerte Grundprinzipien, die das Unternehmen zu fairem und nachhaltigem Agieren verpflichten.
Prinzipien wie konsequente Transparenz, demokratische Kontrolle und hohe öko-soziale Standards bei sämtlichen Geschäftsaktivitäten werden so gut wie unverrückbar in die „DNA“ des Unternehmens eingeschrieben. Auch nach Innen verpflichtet sich eine Geno 2.0 zu Fairness: Die Mitarbeiter*innen wählen den Vorstand und das höchste im Unternehmen gezahlte Gehalt darf maximal dreimal so hoch sein wie das niedrigste. Gewinne werden in einer Geno 2.0 nicht an wenige Großinvestoren ausgeschüttet, sondern an möglichst viele beteiligte Menschen. Die Satzung kann hier heruntergeladen werden.
Neu: Für alle neuen Verkäufe ab dem 09.02.15 für Nutzer*innen mit Privatprofil werden keinerlei Gebühren erhoben, das Verkaufen ist komplett kostenfrei (keine Einstellgebühr, keine Verkaufsgebühr, keine Quartalsgebühr, kein Faires Prozent). Diese Regelung gilt nicht rückwirkend, also für Verkäufe, die vor dem 09.02.15 erfolgten, werden Gebühren entsprechend der unteren Gebührentabelle berechnet. 1% des Artikelendpreises jeder Transaktion auf Fairmondo wird automatisch an Initiativen gespendet, die sich aktiv für Transparenz und gegen Korruption einsetzen.
Aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes gilt dies jedoch nicht für preisgebundene Artikel wie z.B. neue Bücher. Stattdessen fließt das faire Prozent dieser Artikel in den Betrieb und den weiteren Ausbau unserer Online-Plattform. Grundsätzlich leiten wir den vollen Betrag weiter. Wir behalten uns allerdings vor, im Fall, dass uns aufgrund der Mehrwertsteuer auf den Spendenbetrag zusätzliche Kosten anfallen, diesen Betrag vor der Weiterleitung der Spende abzuziehen.
Die maximale Gebühr pro Artikel ist gedeckelt, die Höhe der 1% Spende aber nicht. Deshalb ist es bei sehr teuren Artikeln möglich, dass uns durch die Mehrwertsteuer auf die 1% Spende mehr Kosten anfallen, als wir durch Gebühren einnehmen. In diesem Fall werden wir die Mehrwertsteuer vom Spendenanteil abziehen, bevor wir ihn weiterleiten. Beispiel: Marta Musterfrau verkauft einen Ring für 20.000 Euro. Dafür fällt die Maximalverkaufsprovision von 30 Euro an sowie 1% Spende, also 200 Euro. Da wir diese 200 Euro mit der Provision einziehen, müssen wir auch dafür die Mehrwertsteuer an das Finanzamt weiterleiten (in diesem Fall 32 Euro). Wir behalten uns vor, diesen von der Spendensumme abzuziehen und entsprechend nur 168 Euro weiterzuleiten.
Die erste Organisation, an die dieses Prozent gehen wird, ist Transparency Deutschland e.V. Langfristig ist das Ziel, ein sich noch in Gründung befindendes Netzwerk von jungen Transparenzaktivist*innen zu unterstützen. Auf jeden Fall sollen Initiativen unterstützt werden, die sich aktiv gegen Korruption einsetzen. Mit diesem Beitrag zur Korruptionsbekämpfung möchten wir ein Zeichen setzen. Dieses Thema geht uns alle an: Viele gute Ideen werden durch Korruption unterwandert. Steuergelder werden missbraucht und Vertrauen zerstört. Korruption trifft die Ärmsten am härtesten und schadet allen, die ehrlich sind. Fairmondo trägt zu einer Welt bei, in der es ehrlich und fair zugeht..
Alle unsere Konten werden darüber hinaus zeitnah offen geführt. Durch eine Kooperation mit dem Open Bank Project können somit alle unsere Ein- und Ausgaben im Internet eingesehen werden. Besonders wichtig ist für uns, Entscheidungen offen zur Kommentierung zu stellen. Zugleich haben wir gemerkt, dass Transparenz viel zusätzliche Arbeit bedeutet. Wir feilen daran, effiziente Prozesse zu schaffen, die die Transparenz verbessern und den Mehraufwand verringern.
MITGLIEDERVERWALTUNG
Genossenschaftsmitglied werden und Beteiligungserklärung
Mitglied werden: Du leistest die gewünschte Einlage, füllst den Mitgliedsantrag aus und sendest uns diesen zu. Alle Informationen findest Du hier.
Als Genossenschaftsmitglied zeichnest Du einmalig Genossenschaftsanteile. Es gibt keinen regelmäßigen Beitrag, wie beispielsweise in Vereinen. Du kannst Dich aber jederzeit dazu entschließen, den Aufbau von Fairmondo verstärkt zu unterstützen, indem Du weitere Anteile zeichnest (bis zu insgesamt 2500 Anteile). Sobald Fairmondo Gewinn erwirtschaftet, wirst Du entsprechend Deiner Anteile an diesem Gewinn finanziell beteiligt. Aus genossenschaftsrechtlichen Gründen benötigen wir Deine Beteiligungserklärung im Original und handschriftlich unterschrieben.
Bitte schicke die Erklärung an unsere Adresse:
Fairmondo eG | Betr.: Beitritt/ Anteilserhöhung | Glogauer Str. 21 | 10999 Berlin
Wer die Umwelt schonen möchte, kann seine Beitrittserklärung aber gerne auch persönlich bei uns im Büro vorbei bringen.
Weitere Anteile als Mitglied zeichnen
Bitte verwende zum Zeichnen weiterer Anteile ebenfalls das Formular zum Anteile Zeichnen.
Beim Ausfüllen des Formulars kannst Du dann angeben, dass Du bereits Mitglied bist und weitere Anteile zeichnen möchtest.
Eine Person kann maximal 2500 Anteile zeichnen. Bei einem Anteilswert von 10 Euro bedeutet das eine maximale Beteiligung von 25.000 Euro.
Die für Genossenschaften relativ geringe Mindesteinlage von 10 Euro soll es allen Interessierten ermöglichen, sich einen fairen Anteil zu sichern. Durch die Obergrenze von 25.000 Euro verzichten wir dabei bewusst auf einzelne große Investor*innen und stellen langfristig sicher, dass Fairmondo in der Hand Vieler liegt. Auch juristische Personen können Anteile zeichnen. Dafür muss die Beitrittserklärung mit den Daten der juristische Person ausgefüllt werden und durch eine (im besten Fall alle) vertretungsberechtigte Person(en) unterschrieben werden.
Überweisung und Verwendung der Einlagen
Die gezeichneten Einlagen bilden das Startkapital von Fairmondo. Nur über die Einlagen der Mitglieder kann die Idee von Fairmondo Wirklichkeit werden. Solange die Umsätze auf dem Marktplatz noch nicht zur Kostendeckung ausreichen, sind neue Mitgliedereinlagen essentiell für den weiteren Aufbau von Fairmondo. Wie genau wir die Mittel verwenden, kannst Du unseren Geschäftszahlen entnehmen.
Bitte überweise den entsprechenden Betrag auf unser Einlagenkonto.
- Name: Fairmondo eG,
- Konto-Nr.: 1146958401,
- Blz.: 43060967,
- Bank: GLS Bank,
- IBAN: DE54430609671146958401
- BIC: GENODEM1GLS,
- Verwendungszweck: Einlage Fairmondo eG – DEIN_NAME,
- Bei wiederholter Einlage gib als Verwendungszweck bitte Folgendes an:
- Verwendungszweck: Weitere Anteile Fairmondo eG – DEIN_NAME
Da wir die eingehenden Beteiligungserklärungen (siehe Genossenschaftsmitglied werden) und Überweisungen gebündelt bearbeiten, kann es zu mehrwöchigen Bearbeitungszeiten kommen. Achte bitte auf alle Fälle darauf, dass Du SOWOHL die unterschriebene Beteiligungserklärung an uns geschickt hast, ALS AUCH die Überweisung auf unser Einlagenkonto getätigt hast. Wenn der Bearbeitungsprozess bei uns abgeschlossen ist, erhältst Du eine offizielle Bestätigungsurkunde über Deine Anteilszeichnung per E-Mail.
Wenn Du Deine Einlage über die Crowdfunding-Kampagne bei Startnext zwischen November 2013 und Februar 2014 gemacht hast, musst Du Dich leider aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes noch ein bisschen länger gedulden.
Risiken, Pflichten und Rechte als Mitglied
Im schlimmsten Fall verlierst Du bei einer endgültigen Insolvenz der Fairmondo eG Deinen eingelegten Betrag. Darüber hinaus haftest Du aber nicht. Als Mitglied der Genossenschaft bist Du verpflichtet, deren Angebot auf faire Weise zu nutzen. Solltest Du dagegen schwer verstoßen, kannst Du aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. In diesem Fall bekommst Du Deine Einlage (abzüglich etwaiger Verlustvorträge) zurück. FAIR Founding Points verfallen in diesem Fall.
Wenn Du Mitglied in der Fairmondo eG wirst, kannst Du an der Generalversammlung teilnehmen und beispielsweise über Satzungsänderungen abstimmen und den Aufsichtsrat wählen. Unabhängig von der Anzahl der Anteile hat jedes Mitglied genau eine Stimme in der Generalversammlung. Zudem wirst Du an den späteren Gewinnen von Fairmondo entsprechend Deiner Einlage beteiligt. Weitere Details kannst Du auch in der Satzung nachlesen.
Eine eingetragene Genossenschaft hat den Status einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (ähnlich der GmbH). Alle Mitglieder haften nur mit dem Geld, das sie als Anteile eingelegt haben. Im schlimmsten Fall, wenn die Genossenschaft insolvent ginge, ist dieses Geld weg. Darüber hinaus gibt es keine Zahlungsverpflichtungen für Genossenschaftsmitglieder.
Rechtlich formuliert wird dieses Prinzip durch den Verweis in unserer Satzung, dass keine Nachschusspflicht für Mitglieder besteht (Satzung, § 5 (3)). Als Mitglied der Genossenschaft haftest Du nur mit Deiner Einlage, die Du im Falle einer endgültigen Insolvenz der Fairmondo eG schlimmstenfalls verlieren kannst. Diese Bestimmung kannst Du auch in unserer Satzung unter § 5 (3)) nachlesen.
Fairmondo soll ein Modellunternehmen werden, welches sich durch Transparenz, Fairness und demokratische Legitimierung auszeichnet und somit einen Beitrag zu einer faireren Wirtschaft leistet. Das Genossenschaftsprinzip spielt dabei eine zentrale Rolle. Fairmondo will neue, demokratischere und fairere Maßstäbe setzen, beispielsweise durch Online-Teilhabe Tools und Open Innovation. Durch das 4/4-Gewinn Modell werden darüber hinaus auch die späteren Gewinne fair verteilt – als Mitglied wirst Du daran entsprechend Deiner Einlage beteiligt. Durch Deine Mitgliedschaft unterstützt Du dieses Vorhaben maßgeblich und trägst zur Realisierung der Idee hinter Fairmondo bei. Im Unterschied zu einigen anderen Unternehmensformen (wie beispielsweise der Aktiengesellschaft) sind die Anteile einer Genossenschaft nicht handelbar und können daher ihren Wert nicht steigern. Du kannst Deinen Anteil also nicht verkaufen, sondern nur mit einer dreijährigen Kündigungsfrist aus der eG austreten.
Gemäß unserer Satzung wird nach dem Austritt eines Mitglieds maximal das eingezahlte Geschäftsguthaben zurückgezahlt. Verlustvorträge werden anteilig abgezogen. Gemäß unserer Satzung endet die Mitgliedschaft im Falle des Versterbens des Mitglieds. §73 des Genossenschaftsgesetzes regelt die Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausscheidenden Mitglied, in diesem Falle einem verstorbenen Mitglied (Siehe hier). Das Gesetz besagt, dass eine Auszahlung des Genossenschaftsanteils entsprechend der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft erfolgt - und zwar an die Erben. Unsere Satzung eröffnet aber auch die Möglichkeit der Übertragung der Genossenschaftsanteile zu Lebzeiten.
Die Gewinne bei Fairmondo werden fair nach unserem sogenannten 4/4-Modell verteilt:
Austritt (Kündigung) und Übertragung
Gemäß unserer Satzung können sowohl die Mitgliedschaft, als auch einzelne Genossenschaftsanteile mit einer dreijährigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen und vom Mitglied unterschrieben sein. Nach Eingang der Kündigung bestätigen wir dem Mitglied den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts per E-Mail. Die finanzielle Auseinandersetzung bestimmt sich nach den gezeichneten Anteilen, sowie der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts. Maximal erhält das ausscheidende Mitglied sein ursprünglich eingezahltes Geschäftsguthaben zurück. Verlustvorträge werden anteilig abgezogen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens des Mitglieds erfolgt spätestens sechs Monate nach Austritt aus der Genossenschaft.
Um Fairmondo aufzubauen, benötigen wir langfristiges Kapital. Genossenschaftsmitglieder zeichnen sich im Unterschied zu reinen Finanzinvestor*innen dadurch aus, dass sie in der Regel über die finanzielle Beziehung hinaus auch als Nutzer*innen und/ oder ideelle Unterstützer*innen an die Genossenschaft gebunden sind und dadurch ein Interesse am nachhaltigen Unternehmenserfolg haben.Das Langfristigkeits-Prinzip macht Genossenschaften beispielsweise in Krisenzeiten besonders stabil. Die Investoren- und Spekulationslogik von z.B. Aktiengesellschaften soll so gezielt vermieden werden.
Gemäß unserer Satzung endet die Mitgliedschaft im Falle des Versterbens des Mitglieds. §73 des Genossenschaftsgesetzes regelt die Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausscheidenden Mitglied, in diesem Falle einem verstorbenen Mitglied (Siehe hier). Das Gesetz besagt dementsprechend, dass eine Auszahlung des Genossenschaftsanteils entsprechend der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft erfolgt - und zwar an die Erben. Unsere Satzung eröffnet aber auch die Möglichkeit der Übertragung der Genossenschaftsanteile zu Lebzeiten.
Fairmondo unterstützen ohne Mitgliedschaft
Siehe Rubrik "Aktiv mithelfen".
Zusätzlich zu Deiner finanziellen Einlage über die Startnext Kampagne solltest Du auch eine unterschriebene Beteiligungserklärung bei Startnext oder bei uns eingereicht haben. Falls Du bisher eine solche Erklärung noch nicht ausgedruckt und bei uns eingereicht hast, bitten wir Dich, dies hier nachzuholen. Auch wenn Du bereits Mitglied bist, musst Du das Formular aus rechtlichen Gründen ausfüllen.
Bitte schicke die Erklärung danach umgehend an unsere Postadresse:
Fairmondo eG | Glogauer Str. 21 | 10999 Berlin
Diese ist auf dem ausgedruckten Formular angegeben. Da die Abwicklung mit Startnext einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand beinhaltet, bitten wir Dich um etwas Geduld, bis wir Dir Deine Aufnahme oder zusätzliche Anteilszeichnung per E-Mail bestätigen können.
Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du gerne eine E-Mail an anteile@fairmondo.de schreiben.
TRANSPARENZ
Fairmondo strebt an, hinsichtlich aller Aktivitäten konsequent transparent zu sein. Auf der Seite Transparenz bei Fairmondo sind alle Zahlen und Informationen gesammelt, die Fairmondo zu einem transparenten Unternehmen machen. Insbesondere werden Zahlen und Informationen zu Nutzerentwicklung, Umsätzen, Kosten und Einnahmen sowie Steuerklärungen und Jahresabschlüssen veröffentlicht, insofern dies nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen würde.
Alle unsere Konten werden darüber hinaus zeitnah offen geführt. Durch eine Kooperation mit dem Open Bank Project können somit alle unsere Ein- und Ausgaben im Internet eingesehen werden. Besonders wichtig ist für uns, Entscheidungen offen zur Kommentierung zu stellen. Zugleich haben wir gemerkt, dass Transparenz viel zusätzliche Arbeit bedeutet. Wir feilen daran, effiziente Prozesse zu schaffen, die die Transparenz verbessern und den Mehraufwand verringern.
Fairmondo macht als erstes Unternehmen in der Geschichte Gebrauch vom Open Bank Project. Dieses Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, größere Transparenz von Finanzdaten zu schaffen. Mithilfe einer speziellen Software ist es möglich, Bankkonten offen und für verschiedene Nutzergruppen einsehbar zu führen. Mit der Teilnahme am Open Bank Project möchten wir neue Maßstäbe in Sachen Transparenz setzen. Alle Transaktionen auf unserem Geschäftskonto können öffentlich eingesehen werden, wodurch nachvollziehbar wird, was mir mit unserem bzw. Eurem Geld machen und welche Partner*innen uns Geld zur Verfügung stellen.
Natürlich schützen wir dabei die Privatsphäre unserer Nutzer*innen. Personenbezogene Daten werden automatisch anonymisiert. Nur wer explizit sein Einverständnis erklärt, wird offen genannt. Hier sind die Links:
DEINE UNTERSTÜTZUNG
Fairmondo ist ein sehr großes Projekt, und die Idee baut darauf, dass viele Menschen mitmachen, bis das Unternehmen groß genug ist, dass es sich selbst verlässlich tragen kann. Auch Du kannst mithelfen und z.B. auch andere Menschen auf Fairmondo aufmerksam machen. Wenn Du beim Aufbau mithelfen möchtest, schaue hier vorbei. Dort findest Du eine Übersicht über die anstehenden Arbeitsbereiche. Außerdem kannst Du Dich auch mit eigenen Ideen und Vorschlägen einbringen.
Als Anerkennung für Deinen Einsatz wirst Du dafür am Unternehmen beteiligt: Pro Stunde Arbeit erhältst Du 200 Fair Founding Points (FFP), siehe nächster Punkt.
Anteilspunkte: Die Fair Founding Points (FFP)
Wer sich aktiv am Aufbau von Fairmondo beteiligt oder in der Aufbauphase Genossenschaftsanteile zeichnet, erhält dafür Anteilspunkte, die sie oder ihn am Unternehmen beteiligen. Diese Punkte sind in unserer Satzung verankert und heißen Fair Founding Points (FFP). Nach Satzung werden bis Ende 2028 jährlich 25% der Gewinne anteilsmäßig über die FFP ausgeschüttet. Bedingung dafür ist, dass man Mitglied der Genossenschaft ist, also mindestens einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 10 Euro hält. Anteile kannst Du hier zeichnen. Auch Zeit, die Du eingesetzt hast, bevor Du Mitglied wurdest, kann anerkannt werden. FFP kannst Du auf zwei Weisen sammeln:
1. Für aktive Beiträge zum Aufbau von Fairmondo: Pro Stunde (ehrenamtlich beigesteuerter) Arbeit bekommst Du 200 FFP (egal, ob offiziell im Team bist, oder Dich als Unterstützer*in engagierst).
2. Für das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen in der Aufbauphase, als Anerkennung des erhöhten Risikos. Pro Anteil von 10 Euro bekommst Du 100 FFP.
Die Vergabe von FFP ist von der Satzung begrenzt: Sie werden so lange vergeben, bis insgesamt 20 Millionen Punkte vergeben wurden, oder bis es mehr als 50.000 Nutzer*innen gibt. Für das Zeichnen von Anteilen können davon maximal 10 Millionen vergeben werden.
Bisher wurden ca. 5 Millionen FFP für Arbeitsleistung und ca. 6 Millionen für Anteile vergeben und es gibt ca. 25.500 angemeldete Nutzer*innen (Stand Juni 2019).
Um FFP für Arbeitsleistungen zu erhalten, kläre Deinen Einsatz bitte vorher per E-Mail an mitmachen@fairmondo.de ab.
Spendenanteil: Der Spendenanteil ist eine freiwillige Spendenfunktion. Du kannst als Anbieter*in entscheiden, ob Du einen bestimmten Prozentsatz (1, 3, 5, 10, 25, ...) Deines Verkaufserlös an eine gemeinnützige Organisation spenden möchtest. Es stehen Empfängerorganisationen zur Auswahl, die von uns akkreditiert sind und hohe Transparenzauflagen erfüllen. Dies ist durch die Unterzeichnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft seitens der Organisationen gewährleistet. Artikel, die mit einem Spendenanteil verknüpft sind, werden auf Fairmondo zusätzlich gekennzeichnet. Käufer*innen können somit sofort sehen, ob ein Artikel über einen Spendenanteil verfügt. Bei erfolgreichem Verkauf erhält der*die Anbieter*in den Spendenanteil in € ausgewiesen, sowie die Bankverbindung der begünstigten Organisation, an die der Anteil direkt zu überweisen ist. Anbieter*innen, die mit dem Spendenanteil verkaufen, haben die Möglichkeit, ihre Spendenanteile unmittelbar an die begünstigte Organisation zu überweisen, oder die Überweisungen am Monatsende gebündelt zu tätigen. Als Anbieter*in erhältst Du dann am Ende des Monats eine Zahlungserinnerung mit einer Auflistung aller Deiner Spendenanteile und den entsprechenden Organisationen. Wir überprüfen in Abstimmung mit den Organisationen, ob die Spendenanteile auch wirklich überwiesen wurden. Auf den Spendenanteil fallen keine Verkaufsgebühren an. Dies bedeutet, dass sich die Verkaufsgebühren nur auf den Teil des Artikelendpreises beziehen, der nicht gespendet wird. Wenn ein Artikel mit einem Spendenanteil von 100% verkauft wird, dann entfällt die Verkaufsgebühr komplett.
Spendenquittung: Als Anbieter*in eines Artikels mit Spendenanteil kannst Du von der jeweiligen Organisation, die Du bei erfolgreichem Verkauf unterstützt, auf verschiedenen Wegen eine Spendenquittung erhalten: Für den Fall, dass die Organisation ein Formular für den vereinfachten Spendennachweis bereitstellt: Bei Spenden bis zu 200€ kannst Du Deine Spende beim Finanzamt geltend machen, indem Du dieses Formular zusammen mit einem Nachweis wie z.B. einem Kontoauszug einreichst. Das Formular findest Du zum Download auf den Homepages der jeweiligen Organisation. Bei Beträgen über 200 € wende Dich bitte direkt an die begünstigte Organisation. Für den Fall, dass die Organisation nicht über dieses Formular verfügt, kann Dir eine Spendenquittung dann ausgestellt werden, wenn Du Deinen Namen und Deine Anschrift im Überweisungsbetreff angibst. Bitte beachte, dass die Ausstellung einer Spendenquittung oftmals nicht sofort, sondern z.B. pro Quartal geschieht. Als Käufer*in eines Spendenartikels bei einer gemeinnützigen Organisation gilt dasselbe wie oben. Im Folgenden siehst Du, welche unserer Partner*innen auf welche Art und Weise
Spendenquittungen ausstellen:
Vereinfachter Spendennachweis: - Oxfam - Studieren Ohne Grenzen
Spendenquittung mit Angabe von Adresse auf dem Überweisungsträger: - Hundertprozent - Ingenieure Ohne Grenzen - INKOTA
Spendenquittung auf Anfrage: - BildungsCent
Bitte kläre im Zweifelsfall die Ausstellung einer Spendenquittung mit der begünstigten Organisation direkt. Fairmondo übernimmt hier keine Gewähr. Wir arbeiten daran, die Spendenabwicklung und die Ausstellung von Spendenquittungen zukünftig zu vereinfachen.
Unterschied zwischen einem Spendenartikel und einem Artikel mit Spendenanteil: Bei einem Spendenartikel handelt es sich um einen symbolischen Artikel, der von einer gemeinnützigen Organisation angeboten wird und dessen Erlös zu 100% in den Etat der Organisation geht oder zweckgebunden in Projekte der Organisation fließt. Unter der Kategorie 'Spendenartikel' kannst Du gezielt nach solchen Artikeln suchen. In diesem Fall leistest Du als Käufer*in die Spende – dadurch, dass der Verkaufspreis eine Komplettspende ist, fließt Dein Geld direkt an die Organisation. Du kannst die entsprechende Organisation um eine Spendenquittung bitten. Beim Spendenanteil geht ein Teil des Verkaufserlöses als nicht zweckgebundene Spende an eine unserer akkreditierten Partnerorganisationen. Der*die Anbieter*in ist zuständig für die Weiterleitung des Spendenanteils, der*die Käufer*in ermöglicht durch den Kauf eines Artikels mit Spendenanteil die Spende, muss aber nichts weiter tun, als den Artikelendpreis an den*die Anbieter*in zu überweisen.
Spendenpartner*in bei Fairmondo: Aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten können wir derzeit leider keine neuen Spendenpartner*innen aufnehmen. Sobald sich dies ändert, wirst Du hier weitere Informationen zum Akkreditierungsprozess finden. Wir danken für Dein Verständnis. Generell gilt: Voraussetzung, um bei Fairmondo als Empfängerorganisation für den Spendenanteil gelistet zu werden, ist die Unterzeichnung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft sowie die Anerkennung des 'Verhaltenskodex für den Umgang mit Bildern und Botschaften' Wir behalten uns ggf. eine thematische Selektion vor. Wenn Du findest, dass eine bestimmte Organisation bei Fairmondo als Spendenpartner vertreten sein sollte, wende Dich bitte direkt an die entsprechende Organisation und schlage ihr vor, sich bei Fairmondo als Spendenpartner akkreditieren zu lassen. Bitte beachte die von Spendenpartnern zu erfüllenden Voraussetzungen.
Wenn Du Dich für Fairmondo engagierst und auch andere Menschen auf Fairmondo aufmerksam machen möchtest, kannst Du hierfür eine unserer Vorlagen benutzen, die Du in der Fairmondo Materialsammlung findest. Um Flyer oder Plakate zugeschickt zu bekommen gibt es zwei Wege. Entweder gehst Du auf diesen Link, wo Du am Ende der Seite ein Bestellformular für Flyer findest, oder Du schreibst direkt eine E-Mail an helden@fairmondo.de.
Fairmondos Affiliate Partnerprogramm
Fairmondo betreibt das Partner Programm über den Anbieter Belboon.
Schritt 1: Registriere Dich bei Belboon als Publisher. Danach wirst Du innerhalb weniger Tage von Belboon freigeschaltet. Nach erfolgreicher Freischaltung erhältst Du eine E-Mail von Belboon.
Schritt 2: Nach der Freischaltung besuche bitte das Partnerprogramm von Fairmondo und schicke uns Deine Bewerbung: Dazu bitte auf den Button oben rechts „Registrieren“ klicken, sich einloggen und auf den „Bewerben“-Button klicken.
Schritt 3: Für eine schnellere Bearbeitung Deiner Bewerbung schick uns bitte ein E-Mail an partner@fairmondo.de, da Belboon uns über neue Bewerbungen nicht automatisch benachrichtigt.
Schritt 4: Wir überprüfen, ob Dein Webauftritt zu den Prinzipien hinter Fairmondo passt. Falls ja, schalten wir Dich für unser Partnerprogramm frei. Du erhältst dann eine Email mit einer Auswahl an Werbematerialien wie z.B. Grafiken, die Du auf Deiner Webseite oder Deinem Blog verlinken kannst. Für die komplette Auswahl an Werbematerialien logge Dich bitte in Deinem Belboon-Konto ein, wähle links im Menü „Meine Partnerprogramme“. Dort siehst Du das Programm von Fairmondo.
Schritt 5: Wähle passende Werbematerialien aus und füge sie auf Deiner Webseite ein. Bitte übernimm dazu die Links zu Fairmondo genauso, wie Belboon das vorgibt. Dadurch können erfolgreiche Verkäufe Deinem Belboon-Konto zugeordnet werden. Für jeden erfolgreichen Verkauf von Artikeln gewerblicher Verkäufer*innen auf Fairmondo (ausgenommen Artikel, die mit dem Label „fair“ markiert sind) erhältst Du eine Provision auf den Verkaufspreis. Die aktuelle Höhe der Provision kannst Du hier einsehen: Fairmondos Affiliate Partnerprogramm.
Zudem hilfst Du uns, bekannter zu werden, und unterstützt uns so bei der nachhaltigen Revolution des Online-Handels. Den Käufer*innen stehen z.B. über 1,7 Mio Bücher und verwandte Medien zur Verfügung. Dazu muss die Käufer*in auf die Webseite von Fairmondo über die von Dir verlinkten Werbematerialien gelangen. Damit wir den Verkauf Deinem Belboon-Konto zuordnen können, musst Du die Links zu Fairmondo genauso übernehmen, wie sie Dir von Belboon vorgegeben werden.