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Microsoft Office Professional 2016

99,00 €Verkaufspreis

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Artikelbeschreibung

Zu den interessantesten Neuerungen in Office 2016 gehört der Such-Assistent "Tell Me". Er dient dazu, gewünschte Funktionen schnell zu finden, ohne dass sich der Nutzer durch viele Untermenüs klicken muss. Das entsprechende Suchfeld ist rechts oben in der Leiste an einem kleinen Lämpchen zu erkennen.

Dort wird einfach die gerade benötigte Funktion eingetippt, beispielsweise "drucken" oder "Änderungen nachverfolgen". Dabei reicht eine ungefähre Formulierung aus, es muss nicht die genaue Bezeichnung sein. Es öffnet sich eine Liste mit relevanten Befehlen und der Nutzer wählt die gewünschte Funktion aus. Bislang ist "Tell me" in Word, Excel und Powerpoint integriert. Vermutlich wird Microsoft den Assistenten mit einem Update in weiteren Office-Programmen wie Outlook ergänzen. In Word-Dokumenten hat Microsoft darüber hinaus eine intelligente Suche über die rechte Maustaste integriert.

Dokumente gemeinsam bearbeiten

Mit Office 2016 können Nutzer zudem nun Dokumente gemeinsam mit anderen Nutzern bearbeiten, wie es etwa bei Office Online und Google Docs schon seit geraumer Zeit möglich ist. Der Austausch von Dokumenten zwischen Desktop und Cloud soll ebenfalls einfacher möglich sein.

Optisch hat sich das neue Office-Paket nicht grundlegend verändert, neu ist aber das einheitliche Aussehen über alle Geräte hinweg: Egal ob das Büropaket auf dem Desktop-PC, Tablet oder Smartphone läuft, die Menüs sehen weitgehend gleich aus. Außerdem ist die Oberfläche für eine Touch-Bedienung unter Windows 10 optimiert.

 

Enthaltene Programme

Word 2016 - Setzen Sie Ihre Ideen mit professionell gestalteten Dokumenten um.

Excel 2016 - Erstellen Sie Tabellen, Formeln und erhalten Sie dank leistungsstarken Analysenwerkzeugen wertvolle Erkenntnisse.

PowerPoint 2016 - Verwandeln Sie Ihre Ideen in wirkungsvolle Präsentationen.

OneNote 2016 - Sammeln Sie Ihre Informationen an einem einfach auffindbaren Ort.

Outlook 2016 - Bleiben Sie mit unseren aktuellsten E-Mail- und Kalendertools mit der Welt verbunden.

Publisher 2016 - Erstellen Sie Publikationen und Marketingmaterialien in professioneller Qualität.

Access 2016 - Verfolgen Sie wichtige Informationen und erstellen Sie Berichte mit einfach verwendbaren Datenbanktools. 

 

Lieferumfang:

1x Office 2016 PRO Activation Key ESD Version ( Elektronischer Software Download )

VOLLVERSION !!!!!!!!!!!!!!!!ESD PRODUKT !!!!!!!!!VERSAND PER Email

Beachten Sie bitte das der Key für die 32 und 64 Bit Version geeignet ist.

Aktivierungsart: Telefon / Used 

 

 

 

Systemvoraussetzungen :

 

  • Betriebssystem :Windows 10, 8, Windows 7
  • Prozessor : 1 GHz
  • Arbeitsspeicher : 2 GB RAM
  • Festplattenspeicher : 3 GB

 

 

 

Wichtiger Hinweis:   Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedigungen. Darüber hinaus erhalten Sie beim Produktkauf Support per Email bzw. über das Portal. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine individuelle Antwort, keine generierten Roboter-Emails. Bitte beachten Sie den wichtigen Hinweis VOR dem Kauf - mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie diesen Hinweis gelesen haben und diesem zustimmen.  

 

                                                                           §§§ Gesetzliches & Rechtliches §§§

                                                                                            zur Information :

                                                                                              Wir verkaufen hier einen rechtsmäßig erworbenen Artikel 
                                                             und haben sämtliche Kopien des Artikels von all unseren Geräten, Datenträgern und 
                      sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht so wie es der Gesetzgeber vorsieht.
                         Ferner kaufen Sie hier bei einem zertifizierten Microsoft Partner, somit mit maximaler Sicherheit und Zufriedenheits Garantie.

 

Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt, mit dem Erwerb des Produktschlüssels  erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms.

11.12.2014:

Darf online übertragene Software gebraucht gehandelt werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits am 3. Juli 2012 entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software unabhängig von ihrem Vertriebsweg gilt. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt erschöpft, wenn er es zum ersten Mal in der EU verkauft hat. Der EuGH betonte: Somit kann sich der Rechteinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Der neue Eigentümer kann es frei weiterverkaufen.

Darauf aufbauend verfügte der EuGH, dass bei online übertragenen Lizenzen der Zweiterwerber die Software beim Hersteller sogar erneut herunterladen darf: Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung der Verbreitungsrechte auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung, so der EuGH. Das bedeutet, der Gebraucht-Käufer hat auch Anspruch auf Updates für seine Software.

Aktuelles Urteil dazu (Az. I ZR 8/13) BGH

Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet. Auch die Frage ob Volumenlizenzen aufgesplittet werden dürfen ist damit endgültig vom Tisch.

Zitat und Fazit Dieser Entscheidung :

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte vor genau zwei Jahren (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.

Der BGH bestätigte heute die Frankfurter OLG-Entscheidung vom Dezember 2012 in allen Punkten. Diese besagt eindeutig, dass der Weiterverkauf von einzelnen Lizenzen, die ursprünglich im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags erworben wurden, nicht zu der Annahme (führt), dass hier eine unzulässige Aufspaltung erfolgte. Das Aufspaltungsverbot des EuGH beziehe sich nur auf die abweichende Sachverhaltskonstellation von Client Server-Lizenzen. Zusätzlich urteilte das OLG, der Verkäufer dürfe zum Weiterverkauf von Software eine Vervielfältigungshandlung vornehmen, d.h. einen Datenträger brennen, um zuvor online erworbene Software weiterzuverkaufen.

Die Richter widersprachen dabei auch dem Standard-Argument der Hersteller, bei Volumenlizenzen handele es sich nur um eine einzige Lizenz, weil auch nur eine Seriennummer vergeben worden sei: Dies wirkt sich auf die Zahl der gegenständlichen Lizenzen nicht aus, so das Urteil. Die Klägervertreter haben selbst die Seriennummer als notwendigen Schlüssel zur Installation umschrieben. Unstreitig konnte jedoch an (mehreren) eigenständigen Arbeitsplätzen die Software installiert werden.

Die heutige BGH-Entscheidung ist ein Triumph für den freien Handel, unterstrich usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach der Veröffentlichung des Urteils. Nun kann kein Software-Hersteller mehr behaupten, seine Lizenzen dürften nicht gebraucht gehandelt werden. Der Software-Gebrauchtmarkt kann endlich voll durchstarten.

 

 

Es ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland der Handel mit gebrauchter Software gesetzlich erlaubt ist. Viele Firmen behalten 
ihre Hardware und installieren auf aktuellere Softwareversionen und die freigewordenen Produktschlüssel gelangen in den Handel. Das 
gilt auch für Software aus Konkurs- und Insolvenzware. Da Lizenz Aufkleber (COA) in der Regel unlösbar mit dem Gerät verbunden
sind, werden nur die Produktschlüssel gehandelt. 

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