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Naturstrom

Das faire Prozent

1% werden von Fairmondo an Transparency International Deutschland e.V. nach Jahresende gespendet.
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30€ Getränkegutschein für Wechsel zu Naturstrom

30,00 €Verkaufspreis inkl. 19% MwSt.

Verkäufer*in bietet kostenlosen Versand ab 250,00 €
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Grundpreis: 30,00 € pro 1 Portion
Anzahl: 10000 (verfügbar)
Artikelbeschreibung

30€ Einkaufsgutschein für Gekko Getränke-und Handelskollektiv

Bei Wechsel zu Ökostrom von unserem Kooperationspartner NATURSTROM erhältst du einen Gutschein über 30€!

Unabhängiger Ökostromanbieter mit konsequentem Produkt

 

Naturstrom deckt 100 % eures Strombedarfs mit Strom aus Erneuerbaren Energien.

Als erster unabhängiger Ökostromanbieter bezieht Naturstrom Strom aus Wasser-, Sonnen- und Windkraftwerken in Deutschland. So stärken wir gemeinsam die regionale Wirtschaft vor Ort.

NATURSTROM fördert mit 1 Cent (netto) pro kWh den Ausbau regenerativer Energien – so viel wie kein anderer unabhängiger Stromanbieter.

Günstiger Preis und faire Konditionen

26,95 Ct/kWh + 7,95 Euro mtl. Grundpreis

Endpreis (brutto), Preisgarantie bis 31.12.2014, keine Mindestvertragslaufzeit, gültig bis zu einem Jahresverbrauch von 9.999 kWh.

 

 

Vorteile auf einen Blick

  • Gemeinsam anders Handeln – 30€ Einkaufsgutschein für unsere Kunden
  • 100 % Ökostrom aus Wasser-, Sonnen- und Windkraft
  • Unabhängig von Kohle- und Atomkonzernen
  • Empfohlen auch von BUND und NABU
  • Förderung und Bau neuer Öko-Kraftwerke
  • Günstiger Preis
  • Einfacher, sicherer Wechsel
  • Keine Mindestvertragslaufzeit

 

Versand und Bezahlung

Bezahloptionen:

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  • Barzahlung bei Abholung
  • PayPal

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Nach Beginn der Belieferung mit sauberem Ökostrom von Naturstrom versendet Naturstrom einen Einkaufsgutschein* über 30€ per Post an Dich. Wir erstatten Dir wahlweise den Einkaufspreis zurück, da Naturstrom die Kosten für den Gutschein übernimmt oder erhöhen den Wert auf 60€! Falls aus beliebigen Gründen doch kein Vertrag mit Naturstrom zustande kommt kann der Gutschein bei uns angefordert werden. Bitte eine Email mit der Kaufbestätigung an info@gekko-berlin.de schicken und der Adresse an die der Gutschein geschickt werden soll. * Der Gutschein ist innerhalb eines Monats nach Ausstellungsdatum bei Einkäufen im Abhomarkt einzulösen. Bestandskunden können den Gutschein bei Bestellung verrechnen lassen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens Projekt Gekko – Getränke- und Handelskollektiv (nachfolgend Getränkekollektiv genannt) ist der Gross- und Einzelhandel, der Vertrieb und die Vermarktung von Getränken, Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Getränkekollektiv im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag der jeweiligen KundIn (nachfolgend AuftraggeberIn genannt) durchgeführt.

II. Gewährleistung
1. Die AuftraggeberIn ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche der AuftraggeberIn.
2. Bei Erhalt fehlerhafter Menge und/oder schadhaften Waren ist das Getränkekollektiv nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatz-/Nachlieferung vorzunehmen oder den Auftragsumfang um die betroffene Menge zu reduzieren. In jedem Fall hat das Getränkekollektiv die AuftraggeberIn über seine Entscheidung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Reklamation zu unterrichten. Ersatz-/Nachlieferungen wird das Getränkekollektiv, ausser nach Rücksprache mit der AuftraggeberIn, innerhalb von 7 Werktagen leisten. Bei einer Reduzierung des Auftragsumfang wird vom Getränkekollektiv eine um die fehlerhafte Menge korrigierte Rechnung ausgestellt.
3. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist die AuftraggeberIn nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch der AuftraggeberIn unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

III. Pflichten der AuftraggeberIn
1. Die AuftraggeberIn bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sie über sämtliche erforderlichen Vorraussetzungen für den Erwerb der von ihr bestellten Waren verfügt.
2. Die AuftraggeberIn stellt das Getränkekollektiv von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Getränkekollektiv entstehen können.
3. Die AuftraggeberIn ist für die rechtzeitigen und technisch einwandfreien Voraussetzungen für die Anlieferung und/oder Durchführung der von ihr bestellten Waren/Dienstleistungen verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau und /oder zeitliche Durchführung bei Veranstaltungen, Konzerten, Festivals, Messen oder Ausstellungen gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen.
4. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich der AuftraggeberIn liegen, nicht oder nur fehlerhaft (verspätete Lieferung/Durchführung) ausgeführt werden, kann das Getränkekollektiv der AuftraggeberIn seine durch die Beauftragung entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten berechnet sich aus einer Bearbeitungsgebühr von 85,- EUR + angefallene Frachtkosten. Zusätzlich wird der AuftraggeberIn bei der Beauftragung zur Lieferung von Waren, welche extra für diesen Auftrag vom Getränkekollektiv beschafft oder produziert wurden (Artikel sind nicht im ständigen Sortiment des Getränkekollektiv oder werden frisch produziert, wird zusätzlich in der Auftragsbestätigung mitgeteilt) mindestens der Anschaffungswert oder die Produktionskosten der betroffenen Waren/Dienstleistungen berechnet. Trifft das Getränkekollektiv keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat die AuftraggeberIn keine Ansprüche gegen das Getränkekollektiv.
5. Die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Getränkekollektivs Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Getränkekollektiv kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die AuftraggeberIn erteilt dazu ausdrücklich ihre Zustimmung. Solange die AuftraggeberIn von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist sie berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Getränkekollektiv zu zahlen.

IV. Rücktrittsrecht
1. Das Getränkekollektiv behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Beauftragung aus Gründen abzulehnen, die für das Getränkekollektiv eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftrag urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt und/oder sonstige Rahmenbedingungen des Auftrags von der AuftraggeberIn oder einer von ihr Beauftragten, falsch angegeben wurden.
2. Die AuftraggeberIn hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Können die Rahmenbedingungen von der AuftraggeberIn nicht, den Anforderungen des Getränkekollektiv entsprechende, geändert werden, hat die AuftraggeberIn Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft das Getränkekollektiv an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Getränkekollektiv bereits entstanden sind. (Kostenberechnung entsprechend §III 4.) Weitergehende Ansprüche der AuftraggeberIn sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens der AuftraggeberIn noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Getränkekollektiv den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen, Kostenberchnung entsprechend §III 4..

V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch die AuftraggeberIn ist grundsätzlich möglich. Sie muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.
2. Bei Stornierungen von Aufträgen, welche einen Auftragswert von 2000,- EUR (Brutto) überschreiten gilt eine Frist bis 3 Werktage vor Lieferung/Inanspruchnahme der Dienstleistung. Für Stornierungen von Aufträgen bis 2000,- EUR (Brutto) gilt eine Frist von 1 Werktag vor Lieferung/Inanspruchnahme der Dienstleistung.
3. Grundsätzlich fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei nicht schriftlicher und/oder rechtzeitiger Stornierung werden die bereits angefallenen Kosten des Getränkekollektivs lt. §III 4. berechnet.

VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Getränkekollektivs, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Getränkekollektiv abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Getränkekollektiv erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der AuftraggeberIn nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Getränkekollektiv ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch die AuftraggeberIn anerkannt.

VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Getränkekollektiv und der AuftraggeberIn kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Getränkekollektivs oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Getränkekollektivs zustande. Das Getränkekollektiv hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel wird das Getränkekollektiv eine Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail versenden.
2. Von der AuftraggeberIn mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Getränkekollektiv schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Getränkekollektiv.
4. Für Verträge, die über den Online-Shop des Getränkekollektivs oder über das Online-Bestellsystem dieser Website angeboten werden gelten besondere AGBś.

IX. Haftung
1. Das Getränkekollektiv haftet nicht für die ununterbrochene Lieferbarkeit der von ihm angebotenen Waren/Dienstleistungen, ebenso wenig dafür, dass durch den Kauf der Waren/Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Getränkekollektiv nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Getränkekollektivs.
3. In allen anderen Fällen haftet das Getränkekollektiv nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

X. Haftungsausschluss
1. Das Getränkekollektiv haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
2. Das Getränkekollektiv hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Es distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Getränkekollektivs auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Getränkekollektiv eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind eventuell urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen RechteinhaberInnen nicht gestattet.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Getränkekollektivs. Das Getränkekollektiv ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen die AuftraggeberIn auch an jedem anderen für diese zuständige Gericht geltend zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Getränkekollektiv angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist auf der Rechnung ein abweichendes Zahlungsziel und/oder die Einräumung von Skonto angegeben gelten die Angaben auf der Rechnung
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der AuftraggeberIn gefährdet, so kann das Getränkekollektiv die weitere Ausführung eines Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
4. Kommt die AuftraggeberIn mit ihrer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat sie ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Getränkekollektiv nicht einen höheren Schaden nachweist.
5. Das Getränkekollektiv ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

Widerrufsbelehrung

II. Gewährleistung
1. Die AuftraggeberIn ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche der AuftraggeberIn.
2. Bei Erhalt fehlerhafter Menge und/oder schadhaften Waren ist das Getränkekollektiv nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatz-/Nachlieferung vorzunehmen oder den Auftragsumfang um die betroffene Menge zu reduzieren. In jedem Fall hat das Getränkekollektiv die AuftraggeberIn über seine Entscheidung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Reklamation zu unterrichten. Ersatz-/Nachlieferungen wird das Getränkekollektiv, ausser nach Rücksprache mit der AuftraggeberIn, innerhalb von 7 Werktagen leisten. Bei einer Reduzierung des Auftragsumfang wird vom Getränkekollektiv eine um die fehlerhafte Menge korrigierte Rechnung ausgestellt.
3. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist die AuftraggeberIn nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch der AuftraggeberIn unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

III. Pflichten der AuftraggeberIn
1. Die AuftraggeberIn bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sie über sämtliche erforderlichen Vorraussetzungen für den Erwerb der von ihr bestellten Waren verfügt.
2. Die AuftraggeberIn stellt das Getränkekollektiv von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Getränkekollektiv entstehen können.
3. Die AuftraggeberIn ist für die rechtzeitigen und technisch einwandfreien Voraussetzungen für die Anlieferung und/oder Durchführung der von ihr bestellten Waren/Dienstleistungen verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau und /oder zeitliche Durchführung bei Veranstaltungen, Konzerten, Festivals, Messen oder Ausstellungen gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen.
4. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich der AuftraggeberIn liegen, nicht oder nur fehlerhaft (verspätete Lieferung/Durchführung) ausgeführt werden, kann das Getränkekollektiv der AuftraggeberIn seine durch die Beauftragung entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten berechnet sich aus einer Bearbeitungsgebühr von 85,- EUR + angefallene Frachtkosten. Zusätzlich wird der AuftraggeberIn bei der Beauftragung zur Lieferung von Waren, welche extra für diesen Auftrag vom Getränkekollektiv beschafft oder produziert wurden (Artikel sind nicht im ständigen Sortiment des Getränkekollektiv oder werden frisch produziert, wird zusätzlich in der Auftragsbestätigung mitgeteilt) mindestens der Anschaffungswert oder die Produktionskosten der betroffenen Waren/Dienstleistungen berechnet. Trifft das Getränkekollektiv keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat die AuftraggeberIn keine Ansprüche gegen das Getränkekollektiv.
5. Die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Getränkekollektivs Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Getränkekollektiv kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die AuftraggeberIn erteilt dazu ausdrücklich ihre Zustimmung. Solange die AuftraggeberIn von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist sie berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Getränkekollektiv zu zahlen.

IV. Rücktrittsrecht
1. Das Getränkekollektiv behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Beauftragung aus Gründen abzulehnen, die für das Getränkekollektiv eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftrag urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt und/oder sonstige Rahmenbedingungen des Auftrags von der AuftraggeberIn oder einer von ihr Beauftragten, falsch angegeben wurden.
2. Die AuftraggeberIn hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Können die Rahmenbedingungen von der AuftraggeberIn nicht, den Anforderungen des Getränkekollektiv entsprechende, geändert werden, hat die AuftraggeberIn Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft das Getränkekollektiv an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Getränkekollektiv bereits entstanden sind. (Kostenberechnung entsprechend §III 4.) Weitergehende Ansprüche der AuftraggeberIn sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens der AuftraggeberIn noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Getränkekollektiv den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen, Kostenberchnung entsprechend §III 4..

V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch die AuftraggeberIn ist grundsätzlich möglich. Sie muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.
2. Bei Stornierungen von Aufträgen, welche einen Auftragswert von 2000,- EUR (Brutto) überschreiten gilt eine Frist bis 3 Werktage vor Lieferung/Inanspruchnahme der Dienstleistung. Für Stornierungen von Aufträgen bis 2000,- EUR (Brutto) gilt eine Frist von 1 Werktag vor Lieferung/Inanspruchnahme der Dienstleistung.
3. Grundsätzlich fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei nicht schriftlicher und/oder rechtzeitiger Stornierung werden die bereits angefallenen Kosten des Getränkekollektivs lt. §III 4. berechnet.

VIII. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem Getränkekollektiv und der AuftraggeberIn kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Getränkekollektivs oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Getränkekollektivs zustande. Das Getränkekollektiv hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel wird das Getränkekollektiv eine Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail versenden.
2. Von der AuftraggeberIn mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Getränkekollektiv schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Getränkekollektiv.
4. Für Verträge, die über den Online-Shop des Getränkekollektivs oder über das Online-Bestellsystem dieser Website angeboten werden gelten besondere AGBś.

X. Haftungsausschluss
1. Das Getränkekollektiv haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.
2. Das Getränkekollektiv hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Es distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Getränkekollektivs auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Getränkekollektiv eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Getränkekollektiv angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist auf der Rechnung ein abweichendes Zahlungsziel und/oder die Einräumung von Skonto angegeben gelten die Angaben auf der Rechnung
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der AuftraggeberIn gefährdet, so kann das Getränkekollektiv die weitere Ausführung eines Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
4. Kommt die AuftraggeberIn mit ihrer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat sie ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Getränkekollektiv nicht einen höheren Schaden nachweist.
5. Das Getränkekollektiv ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.


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Impressum und Kontakt

 T 030 220128050 ▪ F 030 220128059 ▪ I www.gekko-berlin.de ▪ facebook/gekkokollektiv


Gekko Getränke- und Handelskooperative UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG ▪


Köpenickerstr. 26-29 ▪ 10997 ▪ Berlin ▪ Registergericht ▪ Amtsgericht
Charlottenburg ▪ HRA 51101 B
Persönlich haftende Gesellschafterin ▪ Gekko Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt) ▪ Registergericht ▪ Amtsgericht Charlottenburg ▪
HRB 168238 B
GF Sebastian Schmieg  ▪  Sitz der Gesellschaften ▪ Berlin


Ust.-ID ▪ DE302069217 ▪ Steuer-Nr. ▪ 37/152/10321 ▪ Berliner Volksbank ▪ IBAN ▪ DE44 1009
0000 2579 6510 00 ▪ BEVODEBB ▪ Paypal ▪ info@gekko-berlin.de ▪ https://www.paypal.me/gekkokollektiv

 

 

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