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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung einer online-basierten Parzellensteuerung zur Bewirtschaftung einer Ackerfläche (folgend genannt Parzelle) zum Gemüse-, Kräuter- und Blumenanbau zwischen dem Kunden und der
IPGarten GmbH
Bessemerstrasse 2 – 14
12103 Berlin.
Der Kunde unterbreitet hiermit der IPGarten GmbH das Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit nachstehendem Inhalt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die IPGarten GmbH das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen annimmt. Eine Annahme durch die IPGarten GmbH ist regelmäßig darin zu sehen, dass dem Kunden an dessen angegebene E-Mail-Adresse eine Rechnung übermittelt wird und die IPGarten GmbH einen entsprechenden Zahlungseingang auf ihrem Konto verbucht sieht.
§ 1 Vertragsgegenstand / Pflichten der IPGarten GmbH
Die IPGarten GmbH verfügt über eine landwirtschaftliche Nutzfläche.
Die IPGarten GmbH überlässt dem Kunden ein 16m² großes Teilstück aus dieser Nutzfläche zum Zwecke des eigenständigen und nicht gewerblichen und nur online zu bewirtschaftenden Pflanzenanbaus durch den Kunden (folgend genannt Vertragsgegenstand). Die genaue Bestimmung des zu überlassenden Teilstücks obliegt dem billigen Ermessen der IPGarten GmbH und wird dem Kunden rechtzeitig vor erster Aussaat und/oder erster Pflanzung mitgeteilt.
Das Bewirtschaften der Parzelle ist alleinig über den durch die IPGarten GmbH zur Verfügung gestellten Online-Zugang erlaubt.
Mindestens 8m² der Fläche werden durch die IPGarten GmbH unter Berücksichtigung der gemüsebaulichen Erfordernisse vorbepflanzt bzw. eingesät. Die Zusammenstellung der Gemüsekulturen wird dabei durch die IPGarten GmbH festgelegt.
Neben den in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Leistungen bietet die IPGarten GmbH weiteren kostenpflichtigen und saisonbezogenen Service an. Eine Übersicht, der in der jeweiligen Saison enthaltenen Leistungen, findet der Kunde auf der Webseite der IPGarten GmbH unter: http://ipgarten.de/#werde-ipgaertner.
Das Datum des Saisonbeginns wird durch die IPGarten GmbH festgelegt und dem Kunden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Frühestens beginnt die Saison am 01. Januar des laufenden Kalenderjahres und endet spätestens am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.
Der Pflanzenanbau ist in der Zeit vom Saisonbeginn bis maximal zum 31. Mai des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Außerhalb dieser Zeit ist eine weitere Aussaat im Normalfall nicht möglich. Darüber hinaus orientiert sich die IPGarten GmbH an Best-Practise-Maßnahmen des Ökolandbaus.
§ 2 Vertragsdauer
Dieser Vertrag wird für den Zeitraum vom 01. Januar des laufenden Kalenderjahres bis zum 31. Dezember desselben Jahres geschlossen. Danach endet das Vertragsverhältnis automatisch und muss nicht vom Kunden gekündigt werden. Für die folgende Saison kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung für die Überlassung der Online-Parzellensteuerung inklusive Ernteerträge für den Zeitraum vom 01. Januar des laufenden Kalenderjahres bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres entspricht der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des Kunden auf der Webseite http://www.ipgarten.de angegebenen Vergütung und der dazu gehörenden Zahlungsmodalitäten.
Der Preis ist im Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Annahme des Vertrags zu entrichten.
Sofern nach 10 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt ist, wird die IPGarten GmbH dem Kunden eine Zahlungserinnerung per E-Mail zusenden. Ist auch nach weiteren 5 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt, hat die IPGarten GmbH das Recht, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten und die Parzelle und etwaige Erträge anderweitig zu vergeben und zu nutzen. Für den Fall der Nichtzahlung vor der ersten Ernte wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro eingefordert. Für den Fall der Nichtzahlung nach der ersten Ernte wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro zuzüglich 50% der bis zum Jahresende noch ausstehenden Vergütung eingefordert.
§ 4 Kein Recht zur Überlassung an Dritte
Die Überlassung des Vertragsgegenstands oder einzelner Teile des Vertragsgegenstands an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet
- den Vertragsgegenstand im Zeitraum vom 01. Januar des laufenden Kalenderjahres bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres ordnungsgemäß nach den Vorgaben der IPGarten GmbH zu bewirtschaften,
- die vom IPGarten vorgegebene Bepflanzung und Aussaat ordnungsgemäß zu pflegen,
- die vom Nutzer selbstbestimmte Bepflanzung und Aussaat ordnungsgemäß zu pflegen,
- insbesondere Jungpflanzen, Saatgut und sonstige Materialien ausschließlich über die IPGarten GmbH zu beziehen.
Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit, die Parzelle über eine Webcam zu betrachten.
Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, ist die IPGarten GmbH nach einmaliger schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von 10 Tagen berechtigt, das betreffende Teilstück zu bearbeiten, um z. B. Flurschäden durch wuchernde Wildkräuter oder die Schädigung von benachbarten Parzellen zu verhindern.
Durch Betätigen des Saison-Beenden-Buttons beendet der Kunde die jeweilige Erntesaison. Alle Erntetätigkeiten werden hiermit sofort eingestellt. Spätestens am 30. Oktober des laufenden Kalenderjahres werden alle Erntetätigkeiten automatisch seitens der IPGarten GmbH eingestellt.
§ 6 Rechte des Kunden
Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Parzelle online betrachten zu können. Dies wird ermöglicht durch die entsprechende Parzellenkamera und/oder eine Übersichtskamera des gesamten Geländes.
Der Kunde hat das Recht jederzeit seine Parzelle online bewirtschaften zu können. Dies wird ermöglicht durch das IPGarten-Webinterface.
Eine Begehung des IPGarten-Geländes ist nur bei freien Kapazitäten, mit vorangemeldetem Termin und in Begleitung eines IPGarten-Mitarbeiters im Rahmen einer Führung möglich.
§ 7 Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes
Die IPGarten GmbH gewährleistet, dass sich der Vertragsgegenstand zum Pflanzenanbau eignet. Weitere Garantien oder Zusicherungen werden nicht gegeben.
Die IPGarten GmbH übernimmt keine Haftung für Missernten infolge höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Wildfraß, Diebstahl und unterlassener Pflege seitens der IPGarten-Nutzer.
Für den Zustand der Ware übernimmt die IPGarten GmbH keine Haftung. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu Lasten der IPGarten GmbH.
Der IPGarten-Nutzer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Gewährleistung der IPGarten GmbH erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer auf unsachgemäße Behandlung, Verarbeitung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insektenbefall zurückzuführen sind.
Die Ware muss den Vorgaben der IPGarten GmbH entsprechend, innerhalb eines Zeitfensters, an dafür vorgesehenen Abholstationen abgeholt werden. Ein Zeitfenster beginnt mit der Information über die jeweilige Wochenernte und dauert jeweils 24 Stunden und längsten bis 20 Uhr des Folgetages an. Sollte die Ware innerhalb dieses Zeitfensters nicht abgeholt werden oder werden können, geht diese in den Besitz der IPGarten GmbH über.
Die Ware kann den Vorgaben der IPGarten GmbH entsprechend, innerhalb eines Zeitfensters, von dafür vorgesehenen Abholstationen geliefert oder abgeholt werden. Sollte die Ware innerhalb dieses Zeitfensters nicht geliefert oder abgeholt werden können, geht diese in den Besitz der IPGarten GmbH über.
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden ist der Nutzer vor dem Konsumieren der Ware verpflichtet, sich ausreichend über eventuelle ernährungsrelevante Unverträglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls zu schützen.
§ 8 Verkehrssicherungspflichten
Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Vertragsgegenstand nach dem Saisonbeginn. Er hat die IPGarten GmbH, sofern diese für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden, von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 9 Kündigung
Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Das Vertragsverhältnis endet automatisch nach einem Jahr und muss nicht vom Kunden gekündigt werden.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien außerordentlich zum Monatsende des Folgemonats gekündigt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine sofortige Übernahme der frei werdenden Parzelle durch einen Dritten (Nachrückerliste) möglich ist oder die IPGarten GmbH oder der Kunde ihren/seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.
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